Wir führen Schnelltests im kommunalen Testzentrum Bad Wimpfen durch
In Zusammenarbeit mit der Stadt Bad Wimpfen ist es gelungen, ein kommunales Testzentrum in der Stauferhalle einzurichten. Ab Dienstag, 16.03.2021, können sich ALLE Mitbürger*innen einmal pro Woche kostenlos testen lassen.

+++ UPDATE +++
Ab 16.03.2021 können sich alle Bürger*innen 1x pro Woche testen lassen!
In Zusammenarbeit mit der Stadt Bad Wimpfen ist es gelungen, ein kommunales Testzentrum in der Stauferhalle einzurichten. Ab Dienstag, 16.03.2021, können sich alle Bürger*innen, die bisher von keiner Testkategorie abgedeckt waren, einmal pro Woche kostenlos mit einem Antigen-Schnelltest bei uns testen lassen.
Wir bitten um die Mitnahme eines gültigen Ausweisdokuments mit Lichtbild, da wir sonst keine Bescheinigung über das Testergebnis ausstellen dürfen. Die Berechtigungsscheine der Lehrer- und Erziehergruppen müssen weiterhin zu den Terminen mitgebracht werden.
Folgende Zeitfenster sind wöchentlich für die Testungen vorgesehen:
Dienstag 15 Uhr bis 18 Uhr
Donnerstag 15 Uhr bis 18 Uhr
Freitag 17 Uhr bis 20 Uhr
Samstag 10 Uhr bis 13 Uhr
Eine Testung ist nur nach vorheriger Anmeldung und unter den unten stehenden Voraussetzungen möglich. Die Anmeldung zur Testung erfolgt per Email an: Schnelltest@drk-badwimpfen.de
Bei der Anmeldung werden folgende Daten benötigt:
- gewünschtes Testdatum, Name, Vorname und Geburtsdatum -
Hier finden Sie Hinweise zum Datenschutz (siehe Datenschutzinformation nach Art. 13 DSGVO)
Bitte beachten Sie, dass bei der Vergabe von Testterminen in den genannten Zeitfenstern keine Wunschtermine berücksichtigt werden können.
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit der genauen Uhrzeit Ihrer Testung. Bitte überprüfen Sie ggf. auch Ihren Spam-Ordner.
Wer kann sich im kommunalen Testzentrum testen lassen:
1. Testung 1x pro Woche
Alle Bürger*innen
2. Testung 2 x pro Woche
Personen mit Berechtigungsschein
• Personal von Schulen
• Personal von Kindertageseinrichtungen
• Kindertagespflegepersonal
Die Berechtigungsscheine müssen vorgelegt und bei der Testung abgegeben werden.
3. Testung 2 x pro Woche
Grenzpendler und Grenzgänger
Vor der Testung ist eine entsprechende Bescheinigung des Arbeitgebers vorzulegen, die jedoch nicht abgegeben werden muss.
Wer kann sich nicht beim kommunalen Testzentrum testen lassen:
• Personen mit Symptomen
• Personen ohne Symptome wie
o Kontaktpersonen von Infizierten,
o behandelte, betreute und gepflegte Personengruppen und Besucherinnen und
Besucher in ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen der
Gesundheit, der Pflege sowie der Eingliederungshilfe,
o das Personal in diesen genannten Bereichen
Testungen dieser Personengruppe erfolgen über Corona-Schwerpunktpraxen.